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Steinschleuder-Waffengesetz

Sind Steinschleudern in Deutschland gesetzlich erlaubt?

Bestimmte Steinschleudern können eine enorme Schusskraft aufbringen und bergen bei falscher Verwendung oder unerfahrenen Schützen ein dementsprechendes Gefahrenpotential.

Das Deutsche Waffengesetz erlaubt Steinschleudern, welche sich nicht durch bestimmte Aufsätze wie beispielsweise Armstützen bzw. Handgelenkstützen zur Präzisionsschleuder umfunktionieren lassen.

Sobald Steinschleudern mit Handgelenkstützen oder ähnlichen Aufsätzen versehen werden, sind sie in Deutschland definitiv verboten!

Alle hier angebotenen Steinschleudern dürfen in Deutschland legal erworben und natürlich auch benutzt werden.

Wir raten jedoch dringend zu einer verantwortungsvollen Nutzung aller Steinschleudern! Insbesondere mit Stahlkugeln kann eine Steinschleuder bzw. Zwille bei unsachgemäßem Gebrauch sehr gefährlich werden!

Verantwortungsvoller Gebrauch von Steinschleudern:

  • Zielen Sie niemals auf Lebewesen! Weder auf Menschen noch auf Tiere.
  • Prüfen Sie Ihre Steinschleuder regelmäßig auf eventuelle Schäden. Insbesondere der Spanngummi sollte nur verwendet werden, wenn er voll funktionsfähig ist. Spröde oder angerissene Schleudern müssen immer gewechselt werden.
  • Achtung vor Abprallern bei Schüssen auf harte Gegenstände! Die Kugel kann unglücklich vom Zielgegenstand abprallen und mit hoher Geschwindigkeit unkontrolliert in eine nicht vorhersehbare Richtung fliegen. Die Folgen davon können Material- aber auch Personenschäden sein. Wir empfehlen das Tragen einer Schutzbrille. Achten Sie zudem auf eine freie Fläche rund um den Zielgegenstand, um Sachschäden durch Abpraller zu vermeiden.